Drei Personen betrachten eine bunte Ausstellungswand.

Bundesweit präsent,
Aktiv vor Ort

Regionalverband Museumspädagogik Nord e.V.

§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen Regionalverband Museumspädagogik Nord  e.V.
Er hat seinen Sitz in Stade und ist in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts eingetragen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§2 Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere in der kulturelle Bildungsarbeit in Museen. Dazu führt der Regionalverband Museumspädagogik Nord e.V. Seminare, Fortbildungen und Informationsveranstaltungen durch. Er gibt Publikationen heraus, organisiert den fachlichen Austausch und unterstützt den Bundesverband Museumspädagogik e.V. im Bereich der Qualifizierung und Sicherung des museumspädagogischen Arbeitsfeldes.

§3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Verbandes (Vereins) fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

§4 Mitgliedschaft
Natürliche Personen und Institutionen können auf schriftlichen Antrag Vereinsmitglieder werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod oder Ausschluss. Der Austritt ist mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung. Ausschlussgründe sind satzungswidriges oder vereinsschädigendes Verhalten. Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich zu zahlen.
Mitglieder des Regionalverbands Museumspädagogik Nord e.V. sind gleichzeitig Mitglieder im Bundesverband Museumspädagogik e.V.

§5 Organe des Verein
Die Organe des Vereins sind:

  • die Mitgliederversammlung
  • der Vorstand


§6 Die Mitgliederversammlung
Einberufung
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand mindestens einmal im Geschäftsjahr schriftlich mit dreiwöchiger Ladungsfrist unter Vorlage der Tagesordnung einberufen.Darüber hinaus muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn sie von mindestens einem Fünftel der Mitglieder unter schriftlicher Angabe der Tagesordnungspunkte beim Vorstand beantragt wird. Über jede Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet wird. Über die Annahme des Protokolls befindet die nächste Mitgliederversammlung.

Aufgaben

  • Wahl des Vorstandes und der Beisitzer
  • Genehmigung  des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
  • Entgegennahme des vom Vorstand vorgelegten Tätigkeitsberichts
  • Entlastung des Vorstandes
  • Beschlussfassung über Satzungsänderungen
  • Beschlussfassung über die Jahresplanung und über Richtlinien der  Vereinsarbeit 
  • Festsetzung der Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrages
  • Ausschluss von Mitgliedern
  • Beschlussfassung über Auflösung des Vereines

Beschlussfassung
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn die Zahl der anwesenden einfachen Mitglieder die Zahl der Vorstandsmitglieder um eine Zahl übersteigt. Bei der Beschlussunfähigkeit muss der Vorstand binnen drei Wochen eine zweite Versammlung mit derselben Tagesordnung einberufen. Diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. In der Einladung zu dieser Versammlung ist auf die besondere Beschlussfähigkeit hinzuweisen.
Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Abwesende Mitglieder können in der Mitgliederversammlung durch andere Mitglieder mit schriftlicher Vollmacht vertreten werden. Änderungen der Satzung und Auflösung des Vereins erfordern eine Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen.

§7 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus vier Mitgliedern, welche die Vorstandsaufgaben unter sich aufteilen. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinschaftlich den Verein in allen Angelegenheiten.
Für die Dauer einer Wahlperiode können ein bis drei Beisitzer gewählt werden, die die Arbeit des Vorstandes unterstützen.  Die Beisitzer gehören nicht zum Vorstand (i.S.d. § 26).
Die Amtszeit des Vorstandes beträgt zwei Jahre. Wiederwahl in dasselbe Amt ist in direkter Folge bis zu zweimal zulässig.

Aufgaben

  • Der Vorstand führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus.
  • Der Vorstand vertritt die Interessen des Vereins nach innen und nach außen.
  • Ein Vorstandsmitglied oder ein vom Vorstand beauftragtes Vereinsmitglied nimmt stimmberechtigt an den erweiterten Vorstandssitzungen des Bundesverbandes Museumspädagogik e.V. teil und kommuniziert deren Inhalte und Beschlüsse an den Vorstand
  • Der Vorstand erstattet jährlich einen Bericht über seine Arbeit und legt einen Haushaltsplan vor.

§8 Auflösung des Vereins
Bei Auflösung oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereines an den Bundesverband Museumspädagogik e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

Fassung vom 24. April 2016

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