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aus dem Bundesverband

Herrenberg‑Urteil: Perspektiven für Museen und Selbständige

Montag, 20. April, 10 - 12 Uhr, Informationsveranstaltung (online)

Der Arbeitskreis Bildung und Vermittlung und der Arbeitskreis Verwaltungsleitung im Deutschen Museumsbund laden in Kooperation mit dem Bundesverband Museumspädagogik (BVMP) zu einer Online‑Veranstaltung rund um Fragestellungen zum "Herrenberg‑Urteil" ein.

In der Praxis herrscht derzeit viel Unsicherheit im Umgang mit dem "Herrenberg-Urteil" und seinen Auswirkungen. Neben einer ersten juristischen Einordnung bietet die Online-Veranstaltung Raum für Fragen aus den Museen. Im Fokus stehen die Auswirkungen des Urteils auf Beschäftigungsverhältnisse in Museen – und damit auf die Zusammenarbeit mit selbständig Tätigen. Rechtsanwalt Dr. Robert Zeissig informiert über veränderte rechtliche Rahmenbedingungen und ordnet juristisch ein, was das Urteil für Museen und Selbständige bedeutet. 

Um die Kernaufgaben des Museums zu erfüllen, bedarf es im Bereich Bildung und Vermittlung der Möglichkeit, sowohl mit abhängig Beschäftigten als auch mit selbstständig Tätigen zu arbeiten. Das „Herrenberg‑Urteil" des Bundessozialgerichts (BSG) von 2022 sorgt bundesweit für Verunsicherung – auch in der Museumsszene. Dabei stellen sich zentrale Fragen, die beide Seiten betreffen: Unter welchen Voraussetzungen ist eine weitere Zusammenarbeit von Museen und selbstständig Tätigen möglich? Wie muss selbstständige Tätigkeit gestaltet sein, um sowohl arbeits‑ als auch sozialrechtlich als rechtssicher zu gelten? Welche Merkmale werden bei der Abgrenzung von Selbstständigkeit und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zugrunde gelegt? Welche Kriterien werden von der Deutschen Rentenversicherung aktuell angewendet, wie sieht es nach Ende 2027 aus? Was ist in der Interimszeit bis Ende 2027 zu beachten, welche Regelungen greifen derzeit? 

Die Online‑Veranstaltung greift diese Fragen auf und ordnet die aktuelle (und zumindest graduell neue) Rechtsprechungslinie des BSG ein. Damit bietet sie eine erste rechtliche Orientierung; sie ersetzt jedoch keine individuelle Rechtsberatung. Weitere Online‑Veranstaltungen rund um das Thema sind geplant.

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