Es ist eine Gruppe von Kindern abgebildet.

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Antrag stellen: Sonderprogramm für gemeinnützige Übernachtungsstätten

Im Rahmen des Sonderprogramms „Kinder- und Jugendbildung und Kinder- und Jugendarbeit 2020“ fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) von der Corona-Krise betroffene Übernachtungsstätten in der Kinder- und Jugendarbeit. Die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) ist die zuständige Zentralstelle für Übernachtungsstätten, die im Bereich der kulturellen Kinder- und Jugendbildung tätig sind.

Anträge können von allen gemeinnützigen Übernachtungsstätten gestellt werden, die Angebote oder besondere Räumlichkeiten für den Bereich der kulturellen Kinder- und Jugendbildung vorhalten. Es können 90 Prozent des voraussichtlichen Betriebsdefizits im Zeitraum 01. April 2020 bis 31. Dezember 2020, jedoch maximal 400 Euro je Bett, beantragt werden.

www.bkj.de/news/antrag-stellen-sonderprogramm-fuer-gemeinnuetzige-uebernachtungsstaetten/

Frist

30. September 2020

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Informationen und Antragstellung